01.03.2006
"Thor Steinar" verboten
BERLIN Das Tragen rechter Kult-Kleidung der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten strafbar. Ein 24-jähriger Lehrling wurde gestern wegen Verwendens von Nazi-Kennzeichen und Widerstandes zu sieben Monaten Haft mit Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der wegen Volksverhetzung vorbestrafte Mann hatte im November 2004 in einem Mietshaus in Marzahn ein Kapuzenshirt mit Aufnähern getragen, die heute verbotenen Symbolen aus der Hitlerzeit zum Verwechseln ähnlich seien. Die Rechtsprechung ist bisher uneinheitlich. Nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ist das Tragen von "Thor Steinar"-Kleidung in der Mark inzwischen generell straffrei. dpa/MAZ
Urteil zu altem Logo
POTSDAM ∎ Die rechte Kultkleidung der Marke „Thor Steinar" ist nicht verboten. Darauf verwies die Firma Mediatex aus Zeesen. Die Verurteilung eines 24-Jährigen durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Verwendens von Nazi-Kennzeichen und Widerstandes, worüber die MAZ am Mittwoch berichtete, bezog sich danach auf ein Kleidungsstück mit dem alten Runenlogo dieser Marke. Im November 2004 sei aber ein neues Logo auf den Markt gebracht worden, das laut Staatsanwaltschaft „rechtlich unbedenklich" sei, wie Mediatex mitteilte. Inzwischen wird auch das alte Logo in Brandenburg nicht mehr strafrechtlich verfolgt. MAZ