01.03.2006

"Thor Steinar" verboten

BERLIN Das Tragen rechter Kult-Kleidung der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten strafbar. Ein 24-jähriger Lehrling wurde gestern wegen Verwendens von Nazi-Kennzeichen und Widerstandes zu sieben Monaten Haft mit Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der wegen Volksverhetzung vorbestrafte Mann hatte im November 2004 in einem Mietshaus in Marzahn ein Kapuzenshirt mit Aufnähern getragen, die heute verbotenen Symbolen aus der Hitlerzeit zum Verwechseln ähnlich seien. Die Rechtsprechung ist bisher uneinheitlich. Nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ist das Tragen von "Thor Steinar"-Kleidung in der Mark inzwischen generell straffrei. dpa/MAZ

Urteil zu altem Logo

POTSDAM ∎ Die rechte Kultkleidung der Marke „Thor Steinar" ist nicht verboten. Darauf verwies die Firma Mediatex aus Zeesen. Die Verurteilung eines 24-Jährigen durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Verwendens von Nazi-Kennzeichen und Widerstandes, worüber die MAZ am Mittwoch berichtete, bezog sich danach auf ein Kleidungsstück mit dem alten Runenlogo dieser Marke. Im November 2004 sei aber ein neues Logo auf den Markt gebracht worden, das laut Staatsanwaltschaft „rechtlich unbedenklich" sei, wie Mediatex mitteilte. Inzwischen wird auch das alte Logo in Brandenburg nicht mehr strafrechtlich verfolgt. MAZ

Untermenue


Neuigkeiten

Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar

Presseerklärung:

Staatsanwaltschaft eingeschaltet - Aktuelle Daten von Geschäftskunden sind nicht betroffen

Die Firma Mediatex GmbH hat heute, am 04.01.2010, Strafanzeige gegen bislang unbekannte Daten-Hacker gestellt, die eine externe Servicedatenbank angegriffen und dabei Daten gestohlen haben. Zuvor,schon am 30.12.2009, wurde das LKA telefonisch verständigt. Diese von einem externen Serviceprovider betriebene Datenbank diente bis zum September 2008 als Aressenserver.

Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar eingeleitete Stichproben-Untersuchungen legen die Vermutung nahe, daß die Hacker die gestohlenen Adressen vor allem für politische Zwecke mißbrauchen. Die Mediatex GmbH veranlaßte seinen externen Serviceprovider schon im Frühjahr 2009 zur Stilllegung der betroffenen Internet-Seite. Die Mediatex GmbH hatte bereits damals damit begonnen, Hinweise zur eigenen Datensicherheit zu geben und das Bestellsystem geändert. Seitens der Mediatex wurde vorsorglich die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz von dem Hacker-Angriff und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen wird die Ermittlungsbehörden in vollem Umfang bei der Aufklärung der Straftat unterstützen.

Nicht betroffen von dieser Hacker-Attacke sind sämtliche Internetangebote, die von der Mediatex seit dem Frühjahr 2009 selbst betrieben werden. Dazu zählt vor allem der eigene Internetauftritt www.ThorSteinar.de. Ebenfalls nicht von der Attacke betroffen sind sämtliche Daten von Mitarbeitern.

Wir bedauern diesen auf ein isoliertes System begrenzten Vorfall außerordentlich und haben umfangreiche Informationsmaßnahmen ergriffen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen kriminellen Angriff, der nur äußerst schwer zu erkennen ist und kaum Spuren hinterläßt. Kunden, die aktuell bei uns einkaufen möchten, können dies beruhigt auch weiterhin online tun. Die aktuelle Verkaufsseite basiert auf einer anderen Systemplattform, deren Sicherheit wir aus aktuellem Anlaß nochmals überprüft haben.

 

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