In Berlin verfolgt Altes Thor-Steinar-Logo hier nicht verboten
NEURUPPIN (RA)
Das vor gut einem Jahr juristisch umstrittene Thor-Steinar-Logo wird nicht bundeseinheitlich strafrechtlich verfolgt, wie es die Berichterstattung im RA vergangene Woche nahe legte. Während in Berlin das Tragen des Logos strafrechtlich verfolgt wird, erfüllt es in Brandenburg laut Oberlandesgericht (OLG) nicht den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Berlin steht ein abschließendes Gerichtsurteil noch aus. Dem Logo war zuvor unter anderem von der Neuruppiner Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Neuruppin eine Ähnlichkeit mit der SS-Rune unterstellt worden. Ein neues vom Thor-Steinar-Hersteller MediaTex entworfenes Logo war von der Neuruppiner Staatsanwaltschaft als unbedenklich eingestuft worden.