"Thor Steinar" Kein Urteil gegen Markenlogo


Zu „Verfassungsschutzbericht 2005 ist kein Aushängeschild für unser Land", Volksstimme vom 15. Juni 2006:

In dem Beitrag wurde über die Bekleidungsmarke „Thor Steinar" in folgender Weise berichtet: „Anders als im Land Brandenburg gilt bei uns diese Marke als verfassungsfeindlich und wird strafrechtlich verfolgt." Dies ist falsch. Das Tragen der Marke Steinar" war zu keiner Zeit, und ist auch bis jetzt, in keinem Bundesland verboten. Bereits seit dem November 2004 wurde von der Betreiberfirma ein neues, rechtlich unbedenkliches Logo für diese Marke eingeführt. Vom Herbst 2004 bis zum Herbst 2005 wurde lediglich das Tragen von Kleidung mit dem alten Markenlogo im Land Brandenburg und vier weiterer Bundesländern strafrechtlich verfolgt. Am 12. September 2005 entschied das Oberlandesgericht Potsdam, dass das Tragen von Bleidung mit dem alten Firnenlogo doch keinen Straftatbestand darstellt. Daraufhin mussten über 200 laufende Strafverfahren eingestellt werden. Das Landgericht Stendal Latte Anfang des Jahres ebenso geurteilt. Laut Auskunft der Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg, Frau Mertens, und des Pressesprechers des Generalstaatsanwaltes gibt es in Sachsen-Anhalt kein obergerichtliches Urteil zu dem alten Logo der Marke Thor Steinar". Auch das Bundesland Thüringen hat sich laut Auskunft des Pressesprechers des Oberlandesgerichts dem brandenburgischen Urteil angeschlossen. Rainer Schmidt

Untermenue


Neuigkeiten

Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar

Presseerklärung:

Staatsanwaltschaft eingeschaltet - Aktuelle Daten von Geschäftskunden sind nicht betroffen

Die Firma Mediatex GmbH hat heute, am 04.01.2010, Strafanzeige gegen bislang unbekannte Daten-Hacker gestellt, die eine externe Servicedatenbank angegriffen und dabei Daten gestohlen haben. Zuvor,schon am 30.12.2009, wurde das LKA telefonisch verständigt. Diese von einem externen Serviceprovider betriebene Datenbank diente bis zum September 2008 als Aressenserver.

Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar eingeleitete Stichproben-Untersuchungen legen die Vermutung nahe, daß die Hacker die gestohlenen Adressen vor allem für politische Zwecke mißbrauchen. Die Mediatex GmbH veranlaßte seinen externen Serviceprovider schon im Frühjahr 2009 zur Stilllegung der betroffenen Internet-Seite. Die Mediatex GmbH hatte bereits damals damit begonnen, Hinweise zur eigenen Datensicherheit zu geben und das Bestellsystem geändert. Seitens der Mediatex wurde vorsorglich die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz von dem Hacker-Angriff und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen wird die Ermittlungsbehörden in vollem Umfang bei der Aufklärung der Straftat unterstützen.

Nicht betroffen von dieser Hacker-Attacke sind sämtliche Internetangebote, die von der Mediatex seit dem Frühjahr 2009 selbst betrieben werden. Dazu zählt vor allem der eigene Internetauftritt www.ThorSteinar.de. Ebenfalls nicht von der Attacke betroffen sind sämtliche Daten von Mitarbeitern.

Wir bedauern diesen auf ein isoliertes System begrenzten Vorfall außerordentlich und haben umfangreiche Informationsmaßnahmen ergriffen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen kriminellen Angriff, der nur äußerst schwer zu erkennen ist und kaum Spuren hinterläßt. Kunden, die aktuell bei uns einkaufen möchten, können dies beruhigt auch weiterhin online tun. Die aktuelle Verkaufsseite basiert auf einer anderen Systemplattform, deren Sicherheit wir aus aktuellem Anlaß nochmals überprüft haben.

 

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