"Thor Steinar" Kein Urteil gegen Markenlogo
Zu „Verfassungsschutzbericht 2005 ist kein Aushängeschild für unser Land", Volksstimme vom 15. Juni 2006:
In dem Beitrag wurde über die Bekleidungsmarke „Thor Steinar" in folgender Weise berichtet: „Anders als im Land Brandenburg gilt bei uns diese Marke als verfassungsfeindlich und wird strafrechtlich verfolgt." Dies ist falsch. Das Tragen der Marke Steinar" war zu keiner Zeit, und ist auch bis jetzt, in keinem Bundesland verboten. Bereits seit dem November 2004 wurde von der Betreiberfirma ein neues, rechtlich unbedenkliches Logo für diese Marke eingeführt. Vom Herbst 2004 bis zum Herbst 2005 wurde lediglich das Tragen von Kleidung mit dem alten Markenlogo im Land Brandenburg und vier weiterer Bundesländern strafrechtlich verfolgt. Am 12. September 2005 entschied das Oberlandesgericht Potsdam, dass das Tragen von Bleidung mit dem alten Firnenlogo doch keinen Straftatbestand darstellt. Daraufhin mussten über 200 laufende Strafverfahren eingestellt werden. Das Landgericht Stendal Latte Anfang des Jahres ebenso geurteilt. Laut Auskunft der Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg, Frau Mertens, und des Pressesprechers des Generalstaatsanwaltes gibt es in Sachsen-Anhalt kein obergerichtliches Urteil zu dem alten Logo der Marke Thor Steinar". Auch das Bundesland Thüringen hat sich laut Auskunft des Pressesprechers des Oberlandesgerichts dem brandenburgischen Urteil angeschlossen. Rainer Schmidt