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Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen - 
                    von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch.
Kurt Tucholsky    
                                                             In früheren Zeiten bediente man sich der Folter.
                                                                          Heutzutage bedient man sich 
der Presse. 
                                                                     Oscar Wilde 

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Aus diesen Gründen hier eine Auswahl von Beispielen ungewöhnlicher Berichterstattung, zusammengestellt von Rainer Schmidt 

„Thor Steinar“ gegen den Freistaat Bayern

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Als Druckausgabe und auf der Internetseite www.innenministerium.bayern.de wird die Broschüre: „Hellhörig bei braunen Tönen“ angeboten, die inzwischen auch von zahlreichen weiteren Behörden und Privatorganisationen übernommen wurde.
In der Broschüre werden auf Seite 31 im Kapitel „Szenekleidung und Symbole" unter der Zwischenüberschrift „Rechtsextremistische Symbole mit Wurzeln in der nordischen Mythologie" zwei Bildmarken aufgeführt, zu deren alleiniger Benutzung die Firma Mediatex GmbH durch den Inhaber der Marke berechtigt ist und unter deren Verwendung diese Bekleidungsartikel vertreibt.
Zur zweiten Bildmarke, steht dort lediglich: „Neues Emblem von, Thor Steinar“

Hierbei wird nicht im Ansatz erläutert, warum diese Bildmarke als rechtsextremistisches Symbol, also als Zeichen für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingeordnet ist.

In der Einleitung der oben genannten Broschüre steht weiter, daß es vor allem darum geht, die Leser, vor allem „Eltern, Lehrer, Betreuer von Jugendeinrichtungen u.s.w." mit „konkreten Handlungsempfehlungen" zu unterstützen.

Die Behörde fordert die Leser der Broschüre öffentlich dazu auf, Kleidung mit den von meiner Mandantin verwandten Bildmarken zu boykottieren.

Personen die diese dennoch tragen sollen durch die Leser der Broschüre angesprochen und bloßgesellt werden, um ihnen zu verdeutlichen, daß sie durch den Kauf und das Tragen der Kleidung (unbewußt) allgemein verabscheuungswürdige, verfassungsfeindliche Bestrebungen befördern, welche die Fundamente unserer freiheitlichen Verfassung beseitigen wollen und deshalb Gefahr laufen selbst z.B. „Probleme in der Schule bzw. bei beruflichen Bewerbungen" zu bekommen und letztlich aus unserer Gesellschaft „isoliert" zu werden.

Unmittelbares Ziel ist es, die Angesprochenen zu einem Verzicht auf den Kauf und das Tragen der Marke „Thor Steinar“ zu bewegen, um eine weitere Bloßstellung und damit verbundene Ausgrenzung zu vermeiden.

Es ist offensichtlich, daß die Aufnahme der beiden Logos und deren Marke „Thor Steinar" in der Broschüre eine belastende negative Sanktion für die Firma Mediatex GmbH darstellt, die in ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art 12 GG und ihre allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art 2 11 GG eingreift.

Die Behörde verkennt im konkreten Fall den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich und dies scheint auch bewußt geschehen zu sein.

Denn die Logos der Marke „Thor Steinar“, werden wie andere Zeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen unterschiedslos als rechtsextremistische, also verfassungsfeindliche Symbole angeprangert.

Dies, obwohl gleichzeitig eingeräumt wird, daß aus dem Tragen von Bekleidungsartikeln der streitgegenständlichen Marke noch nicht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen geschlossen werden kann.

Sehr erstaunlich ist, daß die „faktischen Nachteile“, die der Firma Mediatex GmbH durch diese Berichterstattung entstehen, als „zumutbar“ verharmlost werden.

Denn es ist durchaus bekannt, daß diese nicht nur darin bestehen, daß Kunden der Firma, wie auch beabsichtigt, von Lehrern, Multiplikatoren und Antifa-Gruppen eingeschüchtert und vom Tragen der ihnen geschmacklich zusagenden Kleidungsstücke abgebracht werden, sondern, daß Ihre Berichterstattung sogar zur Kündigung von Ladenflächen und zur Rechtfertigung von Überfällen und Anschlägen auf Geschäfte dient, die die Marke „Thor Steinar“ vertreiben.

Das Vorgehen der Verfassungsschutzbehörde läßt auf eine erstaunliche Ignoranz der konkret befaßten Sachbearbeiter gegenüber dem Geist unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung schließen, zu deren Schutz diese eigentlich berufen sind.

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird nun noch einmal die Gelegenheit gegeben gegenüber der Firma Mediatex GmbH rechtsverbindlich zu erklären, daß der Freistaat Bayern es unterlassen wird, die Informationsbroschüre „Hellhörig bei braunen Tönen“ zu verbreiten, wenn nicht zuvor die Passagen auf Seiten 31 und entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

 

PresseKontakt / Agentur:

Rainer Schmidt

Mediatex GmbH

Karl-Liebknecht-Str. 60-62

15711 Zeesen

Tel.: 03375/268080

Mail: hilfe(at)thorsteinar.de

 


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Neuigkeiten

Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar

Presseerklärung:

Staatsanwaltschaft eingeschaltet - Aktuelle Daten von Geschäftskunden sind nicht betroffen

Die Firma Mediatex GmbH hat heute, am 04.01.2010, Strafanzeige gegen bislang unbekannte Daten-Hacker gestellt, die eine externe Servicedatenbank angegriffen und dabei Daten gestohlen haben. Zuvor,schon am 30.12.2009, wurde das LKA telefonisch verständigt. Diese von einem externen Serviceprovider betriebene Datenbank diente bis zum September 2008 als Aressenserver.

Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar eingeleitete Stichproben-Untersuchungen legen die Vermutung nahe, daß die Hacker die gestohlenen Adressen vor allem für politische Zwecke mißbrauchen. Die Mediatex GmbH veranlaßte seinen externen Serviceprovider schon im Frühjahr 2009 zur Stilllegung der betroffenen Internet-Seite. Die Mediatex GmbH hatte bereits damals damit begonnen, Hinweise zur eigenen Datensicherheit zu geben und das Bestellsystem geändert. Seitens der Mediatex wurde vorsorglich die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz von dem Hacker-Angriff und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen wird die Ermittlungsbehörden in vollem Umfang bei der Aufklärung der Straftat unterstützen.

Nicht betroffen von dieser Hacker-Attacke sind sämtliche Internetangebote, die von der Mediatex seit dem Frühjahr 2009 selbst betrieben werden. Dazu zählt vor allem der eigene Internetauftritt www.ThorSteinar.de. Ebenfalls nicht von der Attacke betroffen sind sämtliche Daten von Mitarbeitern.

Wir bedauern diesen auf ein isoliertes System begrenzten Vorfall außerordentlich und haben umfangreiche Informationsmaßnahmen ergriffen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen kriminellen Angriff, der nur äußerst schwer zu erkennen ist und kaum Spuren hinterläßt. Kunden, die aktuell bei uns einkaufen möchten, können dies beruhigt auch weiterhin online tun. Die aktuelle Verkaufsseite basiert auf einer anderen Systemplattform, deren Sicherheit wir aus aktuellem Anlaß nochmals überprüft haben.

 

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