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Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen - 
                    von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch.
Kurt Tucholsky    
                                                             In früheren Zeiten bediente man sich der Folter.
                                                                          Heutzutage bedient man sich 
der Presse. 
                                                                     Oscar Wilde 

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Aus diesen Gründen hier eine Auswahl von Beispielen ungewöhnlicher Berichterstattung, zusammengestellt von Rainer Schmidt 

„Thor Steinar“ zieht vor den Bundesgerichtshof

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Am Donnerstag den 04.Dezember hat der Mieter des Ladens "Narvik" in Magdeburg, in dem Textilien der Marke „Thor Steinar“ verkauft werden, Revision gegen das Räumungsurteil des Oberlandesgerichtes Naumburg eingelegt. Der Senat meinte, daß der Mieter verpflichtet gewesen sei, den Vermieter über die den beabsichtigten Verkauf von Textilien der Marke „Thor Steinar“ bei Vertragsabschluß zu informieren, da die Marke nach Meinung des Gerichtes im öffentlichen Ansehen belastet sei. In dem der Mieter die Marke nicht benannt habe, sei der  Vermieter durch Unterlassen arglistig getäuscht worden. Zu mehr als die bloße Nennung der Marke sei der Mieter aber nicht verpflichtet.

"Eine klare Fehlentscheidung" - ist sich der Ladenmieter sicher und legte Revision ein. Angesichts einer, durch ihn nicht beeinflußbaren negativen Berichterstattung gingen die Anforderungen des Gerichtes zu weit, meint er. Wenn ein Vermieter bestimmte Waren oder Angebote in seinem Geschäft nicht wünsche, so müsse er dies im Mietvertrag zum Ausdruck bringen stellt er weiter fest.

Letztlich mußte das OLG Naumburg angesichts seiner Urteilsfindung die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen, damit die höchste Instanz darüber entscheidet, ob die negative Darstellung der Geschäftstätigkeit eines potentiellen Mieters von Gewerberäumen, unabhängig davon ob sie inhaltlich richtig oder falsch ist, diesen zur Offenlegung des Geschäftszwecks bei Mietvertragsabschluß verpflichtet oder nicht.

Grundsätzliche Bedeutung wird die zu erwartende Entscheidung des BGH für die noch laufenden Berufungsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen von "Thor Steinar" – Geschäften haben. In Berlin und Leipzig sind in Anknüpfung an die Ausführungen des OLG Naumburg jeweils, nicht rechtskräftige Räumungsurteile wegen angeblich mangelnder Aufklärung gegen die Mieter von Geschäften ergangen.

Auch diese Urteile wären bei einem Erfolg für den Mieter des "Thor Steinar" –Geschäftes in Magdeburg vor dem Bundesgerichtshof rechtswidrig.

Ungeachtet der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen sind aber alle betroffenen "Thor Steinar" - Läden in Magdeburg, Berlin, Leipzig, Dresden und seit dem 28.11. auch in Nürnberg weiter geöffnet.

 


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Neuigkeiten

Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar

Presseerklärung:

Staatsanwaltschaft eingeschaltet - Aktuelle Daten von Geschäftskunden sind nicht betroffen

Die Firma Mediatex GmbH hat heute, am 04.01.2010, Strafanzeige gegen bislang unbekannte Daten-Hacker gestellt, die eine externe Servicedatenbank angegriffen und dabei Daten gestohlen haben. Zuvor,schon am 30.12.2009, wurde das LKA telefonisch verständigt. Diese von einem externen Serviceprovider betriebene Datenbank diente bis zum September 2008 als Aressenserver.

Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar eingeleitete Stichproben-Untersuchungen legen die Vermutung nahe, daß die Hacker die gestohlenen Adressen vor allem für politische Zwecke mißbrauchen. Die Mediatex GmbH veranlaßte seinen externen Serviceprovider schon im Frühjahr 2009 zur Stilllegung der betroffenen Internet-Seite. Die Mediatex GmbH hatte bereits damals damit begonnen, Hinweise zur eigenen Datensicherheit zu geben und das Bestellsystem geändert. Seitens der Mediatex wurde vorsorglich die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz von dem Hacker-Angriff und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen wird die Ermittlungsbehörden in vollem Umfang bei der Aufklärung der Straftat unterstützen.

Nicht betroffen von dieser Hacker-Attacke sind sämtliche Internetangebote, die von der Mediatex seit dem Frühjahr 2009 selbst betrieben werden. Dazu zählt vor allem der eigene Internetauftritt www.ThorSteinar.de. Ebenfalls nicht von der Attacke betroffen sind sämtliche Daten von Mitarbeitern.

Wir bedauern diesen auf ein isoliertes System begrenzten Vorfall außerordentlich und haben umfangreiche Informationsmaßnahmen ergriffen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen kriminellen Angriff, der nur äußerst schwer zu erkennen ist und kaum Spuren hinterläßt. Kunden, die aktuell bei uns einkaufen möchten, können dies beruhigt auch weiterhin online tun. Die aktuelle Verkaufsseite basiert auf einer anderen Systemplattform, deren Sicherheit wir aus aktuellem Anlaß nochmals überprüft haben.

 

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