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Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen - 
                    von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch.
Kurt Tucholsky    
                                                             In früheren Zeiten bediente man sich der Folter.
                                                                          Heutzutage bedient man sich 
der Presse. 
                                                                     Oscar Wilde 

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Aus diesen Gründen hier eine Auswahl von Beispielen ungewöhnlicher Berichterstattung, zusammengestellt von Rainer Schmidt 

LG Köln entscheidet für Thor Steinar gegen erneutes „Aufklärungsbuch“ gegen „rechts“

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Dem Rechtsstreit war eine Abmahnung an den Verlag vorausgegangen. Kiepenheuer & Witsch weigerte sich die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, worauf ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung von der Mediatex GmbH beim Landgericht Köln eingereicht wurde.

Mit dem Urteil vom 21.10.2009 und nach mündlicher Verhandlung wurde nun dem Verlag Kiepenheuer & Witsch untersagt, „Das Buch gegen Nazis“ der Autoren Holger Kulick und Thoralf Staud, in der noch nicht gedruckten Originalausgabe 2009, in den Verkehr zu bringen, ohne den oben genannten Satz entfernt oder unleserlich gemacht zu haben. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € fällig.

Die 28. Zivilkammer sah es als erwiesen an, daß es sich bei den beiden zitierten Aussagen in dem Satz um falsche Tatsachenbehauptungen zu Lasten der Mediatex GmbH handele, die zu unterlassen seien.

Der Verlag Kiepenheuer & Witsch hatte sich mit der unverständlichen Auffassung verteidigt, die beiden, die Mediatex GmbH verletzenden Aussagen seien Meinungsäußerungen. Dieser Sichtweise konnte sich das  Landgericht nicht anschließen und befand, daß es sich um Tatsachenbehauptungen handele, die im Übrigen falsch seien. Weder sei die Rechtsprechung erkennbar uneinheitlich, noch sei festzustellen, daß das Zeigen des alten Logos der Mediatex GmbH in einigen Bundesländern strafbewehrt sei.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Wieder einmal sind zu Lasten der Mediatex GmbH und der von betriebenen Marke "Thor Steinar" Journalisten ihrer Sorgfaltspflicht bei der Recherche,  bewußt oder unbewußt nicht nachgekommen. Den Schaden entsprechender ehrverletzender Behauptungen, ob gewollt oder ungewollt trägt jedenfalls die Mediatex GmbH mit ihrer Marke „Thor Steinar“. Ob man sich der Hoffnung hingeben kann, daß sich dies noch einmal ändert ist fraglich. Jedenfalls wird sich die Mediatex GmbH auch künftig gegen jede Form diffamierender Berichterstattung zur Wehr zu setzen wissen.

 

Für die Mediatex GmbH, Rainer Schmidt

 


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Neuigkeiten

Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar

Presseerklärung:

Staatsanwaltschaft eingeschaltet - Aktuelle Daten von Geschäftskunden sind nicht betroffen

Die Firma Mediatex GmbH hat heute, am 04.01.2010, Strafanzeige gegen bislang unbekannte Daten-Hacker gestellt, die eine externe Servicedatenbank angegriffen und dabei Daten gestohlen haben. Zuvor,schon am 30.12.2009, wurde das LKA telefonisch verständigt. Diese von einem externen Serviceprovider betriebene Datenbank diente bis zum September 2008 als Aressenserver.

Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar eingeleitete Stichproben-Untersuchungen legen die Vermutung nahe, daß die Hacker die gestohlenen Adressen vor allem für politische Zwecke mißbrauchen. Die Mediatex GmbH veranlaßte seinen externen Serviceprovider schon im Frühjahr 2009 zur Stilllegung der betroffenen Internet-Seite. Die Mediatex GmbH hatte bereits damals damit begonnen, Hinweise zur eigenen Datensicherheit zu geben und das Bestellsystem geändert. Seitens der Mediatex wurde vorsorglich die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz von dem Hacker-Angriff und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen wird die Ermittlungsbehörden in vollem Umfang bei der Aufklärung der Straftat unterstützen.

Nicht betroffen von dieser Hacker-Attacke sind sämtliche Internetangebote, die von der Mediatex seit dem Frühjahr 2009 selbst betrieben werden. Dazu zählt vor allem der eigene Internetauftritt www.ThorSteinar.de. Ebenfalls nicht von der Attacke betroffen sind sämtliche Daten von Mitarbeitern.

Wir bedauern diesen auf ein isoliertes System begrenzten Vorfall außerordentlich und haben umfangreiche Informationsmaßnahmen ergriffen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen kriminellen Angriff, der nur äußerst schwer zu erkennen ist und kaum Spuren hinterläßt. Kunden, die aktuell bei uns einkaufen möchten, können dies beruhigt auch weiterhin online tun. Die aktuelle Verkaufsseite basiert auf einer anderen Systemplattform, deren Sicherheit wir aus aktuellem Anlaß nochmals überprüft haben.

 

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