NEUE! Falschbehauptungen erfolgreich richtig gestellt |
| 08:59, 24.02.2010 |
Aus aktuellem Anlaß weisen wir zunächst darauf hin, daß in den Medien immer wieder auftauchende Falschbehauptungen von der Mediatex GmbH mit allen zur Verfügung stehenden, presserechtlichen Mitteln bekämpft werden.
Seit über vier Jahren wurden gezielte Falschbehauptungen von den verschiedensten Medien immer wieder aufgenommen und verbreitet. In skandalöser Weise wurden und werden, mit beachtlicher Ignoranz gegenüber den Tatsachen, gebetsmühlenartig längst widerlegte und zurückgenommene Behauptungen bezüglich der Marke „Thor Steinar“ weiter verbreitet.
Um allen Beteiligten unnütze Arbeit zu ersparen veröffentlichen wir hier eine Auswahl von Beispielen erfolgreicher Gegendarstellungsforderungen, Abmahnungen, Berichtigungen und abgegebenen Unterlassungsverpflichtungen vom 22.09.2004 bis zum 11.12.2008 mit Bitte um wohlwollende Beachtung.
Trotz dieses Hinweises steht aber zu erwarten, daß diese Liste eine ständige Erweiterung findet.
Rainer Schmidt
So berichtete die junge Welt in ihrer Ausgabe von Donnerstag, 5. März, auf Seite vier unter der Überschrift »Protest gegen ›Thor-Steinar‹ in Berlin«, daß "...ein erstes Logo der bei Neonazis beliebten Marke Thor Steinar verboten wurde, weil es angeblich NS-Symbolen ähnelte." und mußte sich aufgrund unserer Intervention am nächsten Tage berichtigen (06.03.2009 / Inland / Seite 2). Vier Oberlandesgerichte hatten den Vorwurf des Erkennungszeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen als unbegründet zurückgewiesen.
______________________________________________________________________________________
stern
„Graue Maus mit brauner Kundschaft“, von Martin Knobbe und Claudia Pientka, auf S. 48 ihrer Druckausgabe Nr. 51 vom 11.12.2008
In diesem Artikel ist folgende Behauptung zu lesen:
„Belegt aber ist: Uwe Meusel tauchte in einer Adressen- und Kundenkartei der `Nationalistischen Front´ auf. Zwar wurde die militante, rechtsextreme Neonazigruppe 1992 verboten, und Meusels Mitgliedschaft ist lange her, […].“
Strafbewehrte Unterlassungserklärung:
Wir erklären Ihnen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jedoch gleichwohl verbindlich, dass sich die Gruner + Jahr AG & Co KG Ihnen gegenüber, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von Ihnen nach billigem Ermessen festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Fälligkeit und Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden können, verpflichtet, es zukünftig zu unterlassen, zu behaupten und/oder zu verbreiten, Sie seien in der Vergangenheit Mitglied der „Nationalistischen Front" gewesen.
Gegendarstellung
Kein Mitglied
„Graue Maus mit brauner Kundschaft" - Thor Steinar ist bei Neonazis sehr beliebt
In Ihrem Artikel über die Kleidermarke Thor Steinar schreiben Sie u. a. über mich, mein Name sei in der Adress- und Kundenkartei der „Nationalistischen Front" enthalten gewesen und meine Mitgliedschaft bei dieser Gruppe sei lange her. Hierzu teile ich mit, dass ich nicht Mitglied der „Nationalistischen Front" war.
Uwe Meusel Zernsdorf

Unterlassungserklärung:
Unter dem Titel: „Das ist eine Provokation“, von Florian Kaiser, folgendes Zitat von Ihnen lesen:
„Weil die hinter dem Label stehende Firma Mediatex den Vermietern das Sortiment verheimlicht hatte, müssen nach jüngsten Gerichtsurteilen Thor-Steinar-Geschäfte in Leipzig, Berlin und Magdeburg geschlossen werden.„
„Da […]wir einen Rechtsstreit vermeiden wollen, erklären wir Ihnen gegenüber hiermit rechtsverbindlich, nicht mehr zu behaupten, die Firma Mediatex habe den Vermietern das Sortiment verheimlicht.“
___________________________________________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern sie auf eine Gegendarstellung nach § 11 des Hamburgischen Pressegesetzes bzgl. des Artikels auf ihrer Internetseite, http://www.zeit.de/online/2008/47/rechtsextremismus-thor-steinar mit dem Titel „Mit Recht gegen Rechts“ von Donnerstag, 12. November 2008, 20:24 Uhr abzudrucken.
In diesem Artikel waren folgende Behauptungen zu lesen:
Die Textilien der Marke „Thor Steinar“ tragen Aufschriften wie „Germanischer Gotteskrieger“. Und: Der Staat Norwegen verklagt Mediatex /„Thor Steinar“ wegen unerlaubten Abdrucks seiner Hoheitszeichen.
Unterlassungserklärung:
26.11.2008
Sehr geehrter Herr Meusel,
die ZEIT Online GmbH hat uns gebeten, Ihr Schreiben vom 18.11.2008 zu beantworten.
Unsere Mandantschaft [hat] Ihre Hinweise zum Anlass genommen, die Veröffentlichung zu ändern.
Vorsorglich bieten wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin an, dass es diese bei Vermeidung einer von Ihnen für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe unterlassen wird, zu behaupten, bei Ihnen gebe es Textilien mit Sprüchen wie „Germanischer Gotteskrieger" und/oder der Staat Norwegen verklage „Thor Steinar" wegen unerlaubten Abdrucks seiner Hoheitszeichen.
________________________________________________________________________________________
Unterlassungserklärung:
Hiermit nehme ich, Gerd Wagner, Deutsche Sportjugend, folgende von mir auf der Internetseite ZEIT-online getätigte Aussage zurück:
„. (…) Gerade bei dieser Marke ist nachgewiesen, dass die Erlöse aus den Verkäufen wieder in die rechte Szene fließen.“
Bei Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, eine Summe von 5.100,- Euro an die Mediatex GmbH zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen, Gerd Wagner
___________________________________________________________________________
Unterlassungserklärung
Rene Kretzschmar, c/o DIE LINKE. Brandenburg an der Havel verpflichtet sich gegenüber
der Firma Mediatex GmbH. Rechtsverbindlich bei schuldhafter Zuwiderhandlung
zu leistenden, ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfenden angemessenen
Vertragsstrafe zu unterlassen, folgendes zu behaupten:
1. „Herr Kopelke ist in die lokale Naziszene verstrickt, "
2. „Thor Steinar" ist eine Kleidungsmarke, die aus dem Umfeld der Nazi-Szene produziert und vertrieben wird.
3. „Sie bedient die sich völkischer Symbolik mit NS-Bezug... "
05.11.2008 Rene Kretzschmar
______________________________________________________________________________________
Gegendarstellung
In der Sendung „Direkt“ des Radiosenders „mephisto 97.6“ wurde am 10.12.2007, unter dem Titel: „Bleibt der Thor Steinar Laden?“, bezüglich der Firma Mediatex GmbH, folgendes behauptet:
„Jonas Grutzpalk, Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes sagt, dass es Rechtsextremisten gibt, die der Firma angehören.“
Diese Behauptung ist falsch. Kein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hat dies jemals behauptet. Die Firma Mediatex GmbH beschäftigt keine Rechtsextremisten. Uwe Meusel, Geschäftsführer der Mediatex GmbH
___________________________________________________________________________
Unterlassungserklärung
Der KSV Hessen Kassel e.V. verpflichtet sich
gemäß dieser Unterlassungserklärung strafbewehrt, zu unterlassen weiterhin zu behaupten:
„...die Marke `Thor Steinar´, womit die rechte Szene finanziert wird...“
Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der KSV Hessen Kassel e.V. dazu an die Firma Mediatex GmbH eine Summe von 5100,- € zu zahlen.
18.07. 2007 KSV Hessen Kassel, der Vorstand
___________________________________________________________________________
Berichtigung
taz 13.7.2005
In der taz Hamburg vom 4. Juli 2005 war unter der Überschrift "T-Hemden aus rechter Hand" zu lesen, dass durch die Firma Mediatex GmbH hergestellte und vertriebene Bekleidung der Marke 'Thor Steinar" von Neonazis hergestellt wird. Dieser Vorwurf ist nicht zutreffend.
Die Redaktion
________________________________________________________________________
Unterlassungserklärung
Werder Bremen wird es ab sofort unterlassen zu behaupten:
„'Thor Steinar' ist eine Kleidungsmarke, die aus dem Umfeld der Nazi-Szene produziert und vertrieben wird, die sich völkischer Symbolik mit NS-Bezug bedient ...",
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 1. enthaltene Unterlassungserklärung verpflichtet sich Werder Bremen dazu, an die Firma Mediatex GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 60-62 in 15711 Zeesen, eine Summe von € 5.100,00 zu zahlen.
Bremen, den 27.04.2007 (Werder Bremen GmbH & Co KG aA) – Geschäftsführung
__________________________________________________________________________
Richtigstellung:
zum Artikel: Akteure fordern umgehenden Verkaufsstopp der Modemarke „Thor Steinar" im Bekleidungsgeschäft „Strong"
Auf dieser Seite wurde bislang in dem Beitrag (publiziert am 24. Mai 2005): "Akteure fordern umgehenden Verkaufsstopp der Modemarke Thor Steinar" im Bekleidungsgeschäft "Strong" unter der Quellenangabe: "Ministerium des Innern,
Potsdam, Pressemitteilung Nr. 225/2004" folgendes über die Firma Mediatex GmbH behauptet:
'(...] Der Verfassungsschutz von Brandenburg erklärte dazu: Es gibt Rechtsextremisten die der Firma angehören. "
Die genannte Quelle ist falsch, das Zitat existiert nicht in der angegebenen Quelle. Es hat kein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes jemals behauptet: "Es gibt Rechtsextremisten die der Firma angehören". Die Firma Mediatex GmbH beschäftigt keine Rechtsextremisten.
Gegendarstellung
In der ..Märkischen Allgemeinen" vom 05. 10.2004 wird auf Seite 6 unter der Überschrift „Noch eis Thor" (von Jan Sternberg) über die Marke „Thor Steinar" und die sie vertreibende Firma Mediatex GmbH wie folgt berichtet:
„Der Brandenburger Verfassungsschutz hat andere Erkenntnisse; Es gibt Rechtsextremisten, die der Firma angehören', sagt Jonas Grutzpalk vom Brandenburger Verfassungsschutz."
Hierzu erkläre ich folgendes: Der Verfassungsschutz und auch dessen Mitarbeiter Jonas Grutzpalk haben nicht erklärt, dass der Firma Mediatex GmbH Rechtsextremisten angehören. Die Firma Mediatex GmmbH hat keine rechtsextremen Mitarbeiter.
____________________________________________________________________________________________________
KlarstellungIn der Sendung „polylux" des RBB vom 22. September 2004, haben wir in dem Beitrag mit dem Titel „Neue Nazimode: Bunte Hülle, brauner Kern" berichtet:
„dass der Inhaber der Marke „Thor Steinar", Herr Axel Kopelke, vom Verfassungsschutz als Rechtsradikaler…“ bewertet würde.
Dazu möchten wir auf Folgendes hinweisen:Der Redaktion liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Herr Kopelke in einem Bericht, einer Presseerklärung oder sonstigen offiziellen Stellungnahme des Verfassungsschutzes, des Bundes oder der Länder als Rechtsradikaler erwähnt ist.
RBB Berlin, Rechtsabteilung
Dr. Rainer Schmidt für die Mediatex GmbH
Zurueck