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Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen - 
                    von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch.
Kurt Tucholsky    
                                                             In früheren Zeiten bediente man sich der Folter.
                                                                          Heutzutage bedient man sich 
der Presse. 
                                                                     Oscar Wilde 

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Aus diesen Gründen hier eine Auswahl von Beispielen ungewöhnlicher Berichterstattung, zusammengestellt von Rainer Schmidt 

NEUE! Falschbehauptungen erfolgreich richtig gestellt

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Aus aktuellem Anlaß weisen wir zunächst darauf hin, daß in den Medien immer wieder auftauchende Falschbehauptungen von der Mediatex GmbH mit allen zur Verfügung stehenden, presserechtlichen Mitteln bekämpft werden.

Seit über vier Jahren wurden gezielte Falschbehauptungen von den verschiedensten Medien immer wieder aufgenommen und verbreitet. In skandalöser Weise wurden und werden, mit beachtlicher Ignoranz gegenüber den Tatsachen, gebetsmühlenartig längst widerlegte und zurückgenommene Behauptungen bezüglich der Marke „Thor Steinar“ weiter verbreitet.  

Um allen Beteiligten unnütze Arbeit zu ersparen veröffentlichen wir hier eine Auswahl von Beispielen erfolgreicher Gegendarstellungsforderungen, Abmahnungen, Berichtigungen und abgegebenen Unterlassungsverpflichtungen vom 22.09.2004 bis zum 11.12.2008 mit Bitte um wohlwollende Beachtung.

Trotz dieses Hinweises steht aber zu erwarten, daß diese Liste eine ständige Erweiterung findet.

Rainer Schmidt

"Tageszeitung
junge Welt"

So berichtete die junge Welt  in ihrer Ausgabe von Donnerstag, 5. März, auf Seite vier unter der Überschrift »Protest gegen ›Thor-Steinar‹ in Berlin«, daß "...ein erstes Logo der bei Neonazis beliebten Marke Thor Steinar verboten wurde, weil es angeblich NS-Symbolen ähnelte." und mußte sich aufgrund unserer Intervention am nächsten Tage berichtigen (06.03.2009 / Inland / Seite 2). Vier Oberlandesgerichte hatten den Vorwurf des Erkennungszeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen als unbegründet zurückgewiesen.

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   stern  

„Graue Maus mit brauner Kundschaft“, von Martin Knobbe und Claudia Pientka, auf S. 48 ihrer Druckausgabe Nr. 51 vom 11.12.2008

In diesem Artikel ist folgende Behauptung zu lesen:

„Belegt aber ist: Uwe Meusel tauchte in einer Adressen- und Kundenkartei der `Nationalistischen Front´ auf. Zwar wurde die militante, rechtsextreme Neonazigruppe 1992 verboten, und Meusels Mitgliedschaft ist lange her, […].“

Strafbewehrte Unterlassungserklärung:

Wir erklären Ihnen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, je­doch gleichwohl verbindlich, dass sich die Gruner + Jahr AG & Co KG Ihnen gegen­über, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von Ihnen nach billigem Ermessen festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Fälligkeit und Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden können, verpflichtet, es zukünf­tig zu unterlassen, zu behaupten und/oder zu verbreiten, Sie seien in der Vergangenheit Mit­glied der „Nationalistischen Front" gewesen.

Gegendarstellung


Kein Mitglied
„Graue Maus mit brauner Kundschaft" - Thor Steinar ist bei Neonazis sehr beliebt

In Ihrem Artikel über die Kleidermarke Thor Steinar schreiben Sie u. a. über mich, mein Name sei in der Adress- und Kundenkartei der „Nationalistischen Front" enthalten gewesen und meine Mitgliedschaft bei dieser Gruppe sei lange her. Hierzu teile ich mit, dass ich nicht Mitglied der „Nationalistischen Front" war. 
Uwe Meusel Zernsdorf

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Unterlassungserklärung:

Unter dem Titel: „Das ist eine Provokation“, von Florian Kaiser, folgendes Zitat von Ihnen lesen:

„Weil die hinter dem Label stehende Firma Mediatex den Vermietern das Sortiment verheimlicht hatte, müssen nach jüngsten Gerichtsurteilen Thor-Steinar-Geschäfte in Leipzig, Berlin und Magdeburg geschlossen werden.„

„Da […]wir einen Rechtsstreit vermeiden wollen, erklären wir Ihnen gegenüber hiermit rechtsverbindlich, nicht mehr zu behaupten, die Firma Mediatex habe den Vermietern das Sortiment verheimlicht.“

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fordern sie auf eine Gegendarstellung nach § 11 des Hamburgischen Pressegesetzes bzgl. des Artikels auf ihrer Internetseite, http://www.zeit.de/online/2008/47/rechtsextremismus-thor-steinar mit dem Titel „Mit Recht gegen Rechts“ von Donnerstag, 12. November 2008, 20:24 Uhr abzudrucken.
In diesem Artikel waren  folgende Behauptungen zu lesen:

Die Textilien der Marke „Thor Steinar“ tragen Aufschriften wie „Germanischer Gotteskrieger“. Und: Der Staat Norwegen verklagt Mediatex /„Thor Steinar“ wegen unerlaubten Abdrucks seiner Hoheitszeichen.

Unterlassungserklärung:

                                                                                                                       26.11.2008
Sehr geehrter Herr Meusel,

die ZEIT Online GmbH hat uns gebeten, Ihr Schreiben vom 18.11.2008 zu beantworten.

Unsere Mandantschaft [hat] Ihre Hinweise zum Anlass genommen, die Veröffent­lichung zu ändern.
Vorsorglich bieten wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin an, dass es diese bei Vermeidung einer von Ihnen für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe unterlassen wird, zu behaupten, bei Ihnen gebe es Textilien mit Sprüchen wie „Germani­scher Gotteskrieger" und/oder der Staat Norwegen verklage „Thor Steinar" wegen uner­laubten Abdrucks seiner Hoheitszeichen.

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           Unterlassungserklärung:

 

Hiermit nehme ich, Gerd Wagner, Deutsche Sportjugend, folgende von mir auf der Internetseite ZEIT-online getätigte Aussage zurück:

„. (…) Gerade bei dieser Marke ist nachgewiesen, dass die Erlöse aus den Verkäufen wieder in die rechte Szene fließen.“

 

Bei Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, eine Summe von 5.100,- Euro an die Mediatex GmbH zu zahlen.

 

Mit freundlichen Grüßen, Gerd Wagner

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             Unterlassungserklärung

 

Rene Kretzschmar, c/o DIE LINKE. Brandenburg an der Havel verpflichtet sich gegenüber

der Firma Mediatex GmbH. Rechtsverbindlich bei schuldhafter Zuwiderhandlung

zu leistenden, ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfenden angemessenen

Vertragsstrafe zu unterlassen, folgendes zu behaupten:

 1. „Herr Kopelke ist in die lokale Naziszene verstrickt, "

2. „Thor Steinar" ist eine Kleidungsmarke, die aus dem Umfeld der Nazi-Szene produziert und vertrieben wird.

3. „Sie bedient die sich völkischer Symbolik mit NS-Bezug... "

05.11.2008 Rene Kretzschmar

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              Gegendarstellung

 

In der Sendung „Direkt“ des Radiosenders „mephisto 97.6“ wurde am 10.12.2007, unter dem Titel:  „Bleibt der Thor Steinar Laden?“, bezüglich der Firma Mediatex GmbH, folgendes behauptet:

„Jonas Grutzpalk, Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes  sagt, dass es Rechtsextremisten gibt, die der Firma angehören.“

Diese Behauptung ist falsch. Kein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hat dies jemals behauptet. Die Firma Mediatex GmbH beschäftigt keine Rechtsextremisten. Uwe Meusel, Geschäftsführer der Mediatex GmbH

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                     Unterlassungserklärung

Der KSV Hessen Kassel e.V.  verpflichtet sich

gemäß dieser Unterlassungserklärung strafbewehrt, zu unterlassen weiterhin zu behaupten:

„...die Marke `Thor Steinar´, womit die rechte Szene finanziert wird...“

Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der KSV Hessen Kassel e.V. dazu an die Firma Mediatex GmbH eine Summe von 5100,- € zu zahlen.

 

18.07. 2007   KSV Hessen Kassel, der Vorstand

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            Berichtigung

 

taz 13.7.2005

In der taz Hamburg vom 4. Juli 2005 war unter der Überschrift "T-Hemden aus rechter Hand" zu lesen, dass durch die Firma Mediatex GmbH hergestellte und vertriebene Bekleidung der Marke 'Thor Steinar" von Neonazis hergestellt wird. Dieser Vorwurf ist nicht zutreffend.

 

Die Redaktion

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                     Unterlassungserklärung

Werder Bremen wird es ab sofort unterlassen zu behaupten:

 

„'Thor Steinar' ist eine Kleidungsmarke, die aus dem Umfeld der Nazi-Szene produziert und vertrieben wird, die sich völkischer Symbolik mit NS-Bezug bedient ...",

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 1. enthaltene Unterlas­sungserklärung verpflichtet sich Werder Bremen dazu, an die Firma Media­tex GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 60-62 in 15711 Zeesen, eine Summe von € 5.100,00 zu zahlen.

 

Bremen, den 27.04.2007   (Werder Bremen GmbH & Co KG aA) – Geschäftsführung
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               Richtigstellung:

zum Artikel: Akteure fordern umgehenden Verkaufsstopp der Modemarke „Thor Steinar" im Bekleidungsgeschäft „Strong"

 

Auf dieser Seite wurde bislang in dem Beitrag (publiziert am 24. Mai 2005): "Akteure fordern umgehenden Verkaufsstopp der Modemarke Thor Steinar" im Bekleidungsgeschäft "Strong" unter der Quellenangabe: "Ministerium des Innern,

Potsdam, Pressemitteilung Nr. 225/2004" folgendes über die Firma Mediatex GmbH behauptet:

'(...] Der Verfassungsschutz von Brandenburg erklärte dazu: Es gibt Rechtsextremisten die der Firma angehören. "

Die genannte Quelle ist falsch, das Zitat existiert nicht in der angegebenen Quelle. Es hat kein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes jemals behauptet: "Es gibt Rechtsextremisten die der Firma angehören". Die Firma Mediatex GmbH beschäftigt keine Rechtsextremisten.

 

 

               Gegendarstellung

 

In der ..Märkischen Allgemeinen" vom 05. 10.2004 wird auf Seite 6 unter der Überschrift „Noch eis Thor" (von Jan Sternberg) über die Marke „Thor Steinar" und die sie vertreibende Firma Mediatex GmbH wie folgt berichtet:

 

„Der Brandenburger Verfassungsschutz hat andere Erkenntnisse; Es gibt Rechtsextremisten, die der Firma angehören', sagt Jonas Grutzpalk vom Brandenburger Verfassungsschutz."

Hierzu erkläre ich folgendes: Der Verfassungsschutz und auch dessen Mitarbeiter Jonas Grutzpalk haben nicht erklärt, dass der Firma Mediatex GmbH Rechtsextremisten angehören. Die Firma Mediatex GmmbH hat keine rechtsextremen Mitarbeiter.

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                  Klarstellung

In der Sendung „polylux" des RBB vom 22. September 2004, haben wir in dem Beitrag mit dem Titel „Neue Nazimode: Bunte Hülle, brauner Kern" berichtet:
„dass der Inhaber der Marke „Thor Steinar", Herr Axel Kopelke, vom Verfassungsschutz als Rechtsradikaler…“ bewertet würde.
Dazu möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Der Redaktion liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Herr Kopelke in einem Bericht, einer Presseerklärung oder sonstigen offiziellen Stellungnahme des Verfassungsschutzes, des Bundes oder der Länder als Rechtsradikaler erwähnt ist.

RBB Berlin, Rechtsabteilung

Dr. Rainer Schmidt für die Mediatex GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Untermenue


Neuigkeiten

Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar

Presseerklärung:

Staatsanwaltschaft eingeschaltet - Aktuelle Daten von Geschäftskunden sind nicht betroffen

Die Firma Mediatex GmbH hat heute, am 04.01.2010, Strafanzeige gegen bislang unbekannte Daten-Hacker gestellt, die eine externe Servicedatenbank angegriffen und dabei Daten gestohlen haben. Zuvor,schon am 30.12.2009, wurde das LKA telefonisch verständigt. Diese von einem externen Serviceprovider betriebene Datenbank diente bis zum September 2008 als Aressenserver.

Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar eingeleitete Stichproben-Untersuchungen legen die Vermutung nahe, daß die Hacker die gestohlenen Adressen vor allem für politische Zwecke mißbrauchen. Die Mediatex GmbH veranlaßte seinen externen Serviceprovider schon im Frühjahr 2009 zur Stilllegung der betroffenen Internet-Seite. Die Mediatex GmbH hatte bereits damals damit begonnen, Hinweise zur eigenen Datensicherheit zu geben und das Bestellsystem geändert. Seitens der Mediatex wurde vorsorglich die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz von dem Hacker-Angriff und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen wird die Ermittlungsbehörden in vollem Umfang bei der Aufklärung der Straftat unterstützen.

Nicht betroffen von dieser Hacker-Attacke sind sämtliche Internetangebote, die von der Mediatex seit dem Frühjahr 2009 selbst betrieben werden. Dazu zählt vor allem der eigene Internetauftritt www.ThorSteinar.de. Ebenfalls nicht von der Attacke betroffen sind sämtliche Daten von Mitarbeitern.

Wir bedauern diesen auf ein isoliertes System begrenzten Vorfall außerordentlich und haben umfangreiche Informationsmaßnahmen ergriffen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen kriminellen Angriff, der nur äußerst schwer zu erkennen ist und kaum Spuren hinterläßt. Kunden, die aktuell bei uns einkaufen möchten, können dies beruhigt auch weiterhin online tun. Die aktuelle Verkaufsseite basiert auf einer anderen Systemplattform, deren Sicherheit wir aus aktuellem Anlaß nochmals überprüft haben.

 

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