Prozeß in Dresden – keine arglistige Täuschung! |
| 18:08, 19.03.2009 |
Prozeß in Dresden – keine arglistige Täuschung! Im Berufungsprozeß gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig über die Zulässigkeit der fristlosen Kündigung des „Thor Steinar“ Geschäftes durch den Vermieter kam der Senat, die Rechtsauffassung des Mieters bestätigend, zu der Auffassung, daß der fehlende Hinweis des Mieters auf die Marke „Thor Steinar“ im Mietvertrag keine arglistige Täuschung sei. Offen blieb die Bestätigung des Landgerichtsurteil, da der Vermieter gegebenenfalls aus Anlaß der Verletzung von Nebenpflichten zur Kündigung berechtigt sein könnte. Allerdings sah der Senat die Argumentationslinie, daß der Vermieter schließlich durch rechtswidrige Attacken auf das Gebäude, Steinwürfe auf die Scheiben des „Tönsberg“ und Brandanschläge geschädigt worden wäre und dies die Kündigung rechtfertigen könnte, als nicht unproblematisch an: „Toleriert das Gericht damit nicht indirekt, daß Dritte Sachbeschädigungen begehen?!“. Diese Toleranz gegenüber linksextremen Straftätern wäre indes nichts Neues. Sie wird nicht nur von „gesellschaftlich relevanten Kräften“ wie Politikern eingefordert, sondern es wird immer wieder, mehr oder weniger, versteckt zu solchen Straftaten aufgefordert und diese gerechtfertigt. So äußerte sich der stellvertretende Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zu den Vorgängen um eine Veranstaltung gegen den Bau einer Moschee in Köln, die von aggressiven „Demonstranten“ durch Straftaten verhindert wurde, in unfassbarer Weise: „… man kann eben in der Politik und in der Demokratie nicht nur formaljuristisch argumentieren, sondern es geht schon darum, welches Anliegen welche Gruppierung vertritt, ob es dem friedlichen Zusammenleben der Gesellschaft dient, oder ob es stört, welche historische Erfahrung, welche historischen Erinnerungen wir mit welcher Art von Anliegen welcher politischen Position haben.“ (in einem Interview mit dem Deutschlandfunk). Ein Grundrecht ist also gar keines, sondern es ist variabel und wem es zusteht oder „ob es stört“, z. B. der Verkauf der Marke „Thor Steinar“, entscheiden nicht etwa zuständige Organe sondern, so Thierse, alle anderen und zwar vor Ort: „… der Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus darf nicht nur eine Sache von Profis sein, nicht nur der Politik und nicht nur derer "da oben". Sondern das wird immer vor Ort entschieden. Durch möglichst viele Menschen, die sich beteiligen und namentlich junge Leute unterstützen. Nicht nur finanziell, sondern moralisch - durch Haltung, durch Gespräch, durch Ermunterung, durch Aufmerksamkeit.“ Ein Profikollegium, nämlich der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Dresden, hat hier offensichtlich Skrupel „vor Ort“ Rechtsgrundsätze beiseite zu lassen. Und das ist gut so! Rainer Schmidt
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