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Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen - 
                    von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch.
Kurt Tucholsky    
                                                             In früheren Zeiten bediente man sich der Folter.
                                                                          Heutzutage bedient man sich 
der Presse. 
                                                                     Oscar Wilde 

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Aus diesen Gründen hier eine Auswahl von Beispielen ungewöhnlicher Berichterstattung, zusammengestellt von Rainer Schmidt 

Prozeß in Dresden – keine arglistige Täuschung!

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Prozeß in Dresden – keine arglistige Täuschung!

 Im Berufungsprozeß gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig über die Zulässigkeit der fristlosen Kündigung des „Thor Steinar“ Geschäftes durch den Vermieter kam der Senat, die Rechtsauffassung des Mieters bestätigend, zu der Auffassung, daß der fehlende Hinweis des Mieters auf die Marke „Thor Steinar“ im Mietvertrag keine arglistige Täuschung sei.

 Offen blieb die Bestätigung des Landgerichtsurteil, da der Vermieter gegebenenfalls aus Anlaß der Verletzung von Nebenpflichten zur Kündigung berechtigt sein könnte. Allerdings sah der Senat die Argumentationslinie, daß der Vermieter schließlich durch rechtswidrige Attacken auf das Gebäude, Steinwürfe auf die Scheiben des „Tönsberg“ und Brandanschläge geschädigt worden wäre und dies die Kündigung rechtfertigen könnte, als nicht unproblematisch an: „Toleriert das Gericht damit nicht indirekt, daß Dritte Sachbeschädigungen begehen?!“.

Diese Toleranz gegenüber linksextremen Straftätern wäre indes nichts Neues. Sie wird nicht nur von „gesellschaftlich relevanten Kräften“ wie Politikern eingefordert, sondern es wird immer wieder, mehr oder weniger, versteckt zu solchen Straftaten aufgefordert und diese gerechtfertigt.

So äußerte sich der stellvertretende Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zu den Vorgängen um eine Veranstaltung gegen den Bau einer Moschee in Köln, die von aggressiven „Demonstranten“ durch Straftaten verhindert wurde, in unfassbarer Weise:

 „… man kann eben in der Politik und in der Demokratie nicht nur formaljuristisch argumentieren, sondern es geht schon darum, welches Anliegen welche Gruppierung vertritt, ob es dem friedlichen Zusammenleben der Gesellschaft dient, oder ob es stört, welche historische Erfahrung, welche historischen Erinnerungen wir mit welcher Art von Anliegen welcher politischen Position haben.“ (in einem Interview mit dem Deutschlandfunk).

Ein Grundrecht ist also gar keines, sondern es ist variabel und wem es zusteht oder „ob es stört“, z. B. der Verkauf der Marke  „Thor Steinar“, entscheiden nicht etwa zuständige Organe sondern, so Thierse, alle anderen und zwar vor Ort:

 „… der Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus darf nicht nur eine Sache von Profis sein, nicht nur der Politik und nicht nur derer "da oben". Sondern das wird immer vor Ort entschieden. Durch möglichst viele Menschen, die sich beteiligen und namentlich junge Leute unterstützen. Nicht nur finanziell, sondern moralisch - durch Haltung, durch Gespräch, durch Ermunterung, durch Aufmerksamkeit.“

Ein Profikollegium, nämlich der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Dresden, hat hier offensichtlich Skrupel „vor Ort“ Rechtsgrundsätze beiseite zu lassen.

Und das ist gut so!

 

Rainer Schmidt

 

 

 


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Neuigkeiten

Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar

Presseerklärung:

Staatsanwaltschaft eingeschaltet - Aktuelle Daten von Geschäftskunden sind nicht betroffen

Die Firma Mediatex GmbH hat heute, am 04.01.2010, Strafanzeige gegen bislang unbekannte Daten-Hacker gestellt, die eine externe Servicedatenbank angegriffen und dabei Daten gestohlen haben. Zuvor,schon am 30.12.2009, wurde das LKA telefonisch verständigt. Diese von einem externen Serviceprovider betriebene Datenbank diente bis zum September 2008 als Aressenserver.

Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar eingeleitete Stichproben-Untersuchungen legen die Vermutung nahe, daß die Hacker die gestohlenen Adressen vor allem für politische Zwecke mißbrauchen. Die Mediatex GmbH veranlaßte seinen externen Serviceprovider schon im Frühjahr 2009 zur Stilllegung der betroffenen Internet-Seite. Die Mediatex GmbH hatte bereits damals damit begonnen, Hinweise zur eigenen Datensicherheit zu geben und das Bestellsystem geändert. Seitens der Mediatex wurde vorsorglich die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz von dem Hacker-Angriff und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen wird die Ermittlungsbehörden in vollem Umfang bei der Aufklärung der Straftat unterstützen.

Nicht betroffen von dieser Hacker-Attacke sind sämtliche Internetangebote, die von der Mediatex seit dem Frühjahr 2009 selbst betrieben werden. Dazu zählt vor allem der eigene Internetauftritt www.ThorSteinar.de. Ebenfalls nicht von der Attacke betroffen sind sämtliche Daten von Mitarbeitern.

Wir bedauern diesen auf ein isoliertes System begrenzten Vorfall außerordentlich und haben umfangreiche Informationsmaßnahmen ergriffen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen kriminellen Angriff, der nur äußerst schwer zu erkennen ist und kaum Spuren hinterläßt. Kunden, die aktuell bei uns einkaufen möchten, können dies beruhigt auch weiterhin online tun. Die aktuelle Verkaufsseite basiert auf einer anderen Systemplattform, deren Sicherheit wir aus aktuellem Anlaß nochmals überprüft haben.

 

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