Herzlich Willkommen auf unserer Informationsseite 
                  

Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen - 
                    von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch.
Kurt Tucholsky    
                                                             In früheren Zeiten bediente man sich der Folter.
                                                                          Heutzutage bedient man sich 
der Presse. 
                                                                     Oscar Wilde 

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Aus diesen Gründen hier eine Auswahl von Beispielen ungewöhnlicher Berichterstattung, zusammengestellt von Rainer Schmidt 

"Thor des Monats" von Holger Finn

Startseite >>

von Holger Finn
Es siegt der Rechtsstaat, bis es ihn nicht mehr gibt: Jahrelang zum Beispiel waren deutsche Gerichte der Meinung, niemand dürfe die Farben der deutschen Staatsflagge mit “schwarz-rot-senf” beschreiben. Es müsse “schwarz-rot-gold” heißen, alles andere kostet 1800 Euro. Zumindest bis zum Bundesverfassungsgericht, das sich der brisanten Frage angenommen hat, ob jedermann das heiligmäßige Tuch der deutschen Fahne mit einem Gewürz aus dem Bautzener Grenzland belegen darf. Darf er, sagen die Obersten Richter, denen der Fall nach vier Jahren und ebensovielen Unterinstanzen zufiel, denn “Senf” sei von der Meinungsfreiheit geschützt.

Das kommt überraschend, klärt aber noch nicht, ob Angela Merkel unter dem Schutz der Meinungsfreiheit Angela Ferkel geheißen oder Franz Müntefering “hinterlistiger Strippenzieher” tituliert werden dürfte. Was wir ausdrücklich nicht tun. Es wird Zeit, dass das Verfassungsgericht bündig über die im Duden enthaltenen Vokabeln und deren Anwendbarkeit im Spiegel der demokratischen Auseinandersetzung urteilt - viele Worte sind sicherlich verzichtbar und sollten deshalb verboten werden, andere benötigt Claudia Roth vorübergehend weiter, um demokratisch gewählte Abgeordnete als verkommen bezeichnen zu können.

Es ist überhaupt ein großes Verkommen und Vergehen vor deutschen Gerichten, die es sich immer häufiger zur Angewohnheit machen, Recht so zu sprechen, dass sie selbst Ruhe haben. Vier Instanzen fanden, Senf geht gar nicht, zwei mittlerweile schon, dass Ladeninhaber ihre Vermieter darüber informieren müssen, welcher Marke die Klamotten sind, die sie zu verkaufen gedenken.

Marke darf nicht verkauft werden

Hat der Besitzer eines Thor-Steinar-Ladens in Magdeburg nicht gemacht, aber was Kaufhof, Tchibo und Karstadt recht ist, ist dem “Narvik” längst nicht billig: Durch das Verschweigen der Tatsache, dass er “eine bei Neonazis beliebte Marke zu verkaufen” gedenke, so das Gericht, habe der Ladeninhaber seinen Vermieter, eine Tochterfirma der Katholischen Kirche, getäuscht. Deshalb müsse er ausziehen, sagt das Oberlandesgericht in Naumburg und sattelt damit einen neuen brandaktuellen, grundsätzlich wichtigen Laster voller Senf mit Fahrauftrag Karlsruhe. Dort wird am Ende irgendwann im kommenden Jahrtausend entschieden werden, ob Pullover strafbar sind, die Lieblingsmarmelade von Horst Mahler auf den Index gehört und BMW-Limousinen einem Handelsverbot unterliegen, so lange führende Spätfaschisten aus dem Vorharz in nämlichem Blech unterwegs sind, die Demokratie zu töten.

Quelle: politplatschquatsch.com


Zurueck


Untermenue


Neuigkeiten

Der „Fall“ Ratjen und „Thor Steinar“ Adressenklau

Sebastian Ratjen war definitiv kein “Thor Steinar“ Kunde!
Die von kriminellen Hackern ins Netz gestellte Adressliste der Bekleidungsmarke „Thor Steinar“ ist keine Kundenliste, überall behauptet. Die Mediatex GmbH bezweifelt die Authentizität der gehackten Daten, denn jeder kann jeden im Internetshop von  „Thor Steinar“ anmelden.weiterlesen...