Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
das Tragen von Kleidung mit dem alten Thor-Steinar-Logo wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt!
Unter speziellen Umständen kann aber das öffentliche Tragen des alten Logos strafrechtliche Folgen haben.
Urteil des Oberlandesgericht Brandenburg: HIER
Die Kombination von "T" und "S" aus dem Runenalphabet und
die abenteuerliche Interpretation der Staatsanwaltschaft Neuruppin
